Was ich wissen will (FAQ)
Hier haben wir für Dich Antworten auf die Fragen zusammengeschrieben, die uns am häufigsten gestellt werden. Wenn Du eine Antwort nicht findest, schreib uns bitte eine kurze Nachricht oder ruf uns an. Gerne beantworten wir Deine Fragen auch im persönlichen Gespräch.
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Besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen?
Eine Ausbildungsverkürzung kann nur auf Antrag über die Regierung von Oberbayern ausgesprochen werden.
Grundsätzlich ist eine Verkürzung in Ausnahmefällen nur dann möglich, wenn in derselben oder ähnlichen Berufsausbildung bereits Ausbildungsinhalte besucht worden sind oder im Ausland eine Ausbildung in der Krankenpflege nicht vollständig abgeschlossen wurde.
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Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach Abschluss der Ausbildung?
Nach Abschluss der Krankenpflegehilfeausbildung kannst Du direkt die dreijährige Ausbildung in der Kranken- oder Kinderkrankenpflege anschließen.
Nachdem Du die dreijährige Ausbildung in der Kranken- oder Kinderkrankenpflege abgeschlossen hast, kannst Du noch eine Weiterbildung in der Praxisanleitung machen. Und würdest dann selbst SchülerInnen im Stationsalltag begleiten.
Oder Du möchtest in die Leitungsfunktion einsteigen und absolvierst einen Stationsleiterlehrgang.
Wenn Du Dich für den spannenden Bereich der Krankenhaushygiene interessierst, kannst Du nach Abschluss der dreijährigen Ausbildung auch eine Weiterbildung zur Hygienefachkraft machen.
Es gibt noch eine große Anzahl weiterer Möglichkeiten, die Du am besten im persönlichen Gespräch mit uns besprichst. Schau Dir auch einmal den Werdegang unserer Schulleitungen an.
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Kann ich im Vorfeld ein Praktikum in der Erwachsenen- oder Kinderkrankenpflege absolvieren?
Um zu schauen, ob der Pflegeberuf Dir gefällt, bieten wir Dir einen unentgeltlichen Praktikumsplatz ohne vertragliche Bindung in unserer Erwachsenen- und Kinderklinik an. Hierzu musst Du mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Praktikumsdauer beträgt mindestens 2 Wochen fortlaufend, ausgenommen sind angehende Studenten, hier beträgt die Mindestdauer 30 Tage fortlaufend.
Bei deinem Praktikum wirst Du im regulären Stationsdienst eingesetzt. Der Frühdienst beginnt zwischen 6.00 – 7.00 Uhr, der Spätdienst zwischen 12.00 und 13.00 Uhr.
Erforderlich ist ein ausreichender Impfschutz für die genannten Erkrankungen, der zum Praktikumsbeginn bestehen muss.
- Hepatitis A + B
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Windpocken
- Keuchhusten
- Diphterie
Wichtig: Gegen Hepatitis B besteht ein ausreichender Impfschutz erst nach zwei Impfungen im Abstand von acht bzw. vier Wochen vor Beginn des Praktikums. Ohne Nachweis der genannten Impfungen kann das Praktikum nicht angetreten werden.
Leider können wir keine Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen.
Deine Bewerbung (mit Lebenslauf und Lichtbild) schickst Du bitte an das Sekretariat der Pflegedirektion.
Klinikum Dritter Orden
Menzinger Str. 44
80638 München
oder per Mail an pflegedirektion@dritter-orden.de -
Mit welchen Unterlagen soll ich mich bewerben?
Für alle Ausbildungen benötigen wir von Dir die folgenden Unterlagen:
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aktuelles Schulzeugnis bzw. Schulabgangszeugnis
- Nachweise über Praktika, ggf. Beurteilungen
- Nachweise über berufliche Tätigkeiten, ggf. Arbeitszeugnisse
Unter "Kontakt" kannst Du Deine Unterlagen direkt hochladen und uns digital übermittel. Gerne kannst Du uns Deine Bewerbung aber auch auf dem Postweg zusenden. -
Kann ich eine Unterkunft in einem Wohnheim mieten?
Es gibt auf dem Geländes des Klinikums Dritter Orden zwei Wohnheime für SchülerInnen, in denen Du ein Appartement mieten kannst.
Weiterhin gibt es eine Wohnmöglichkeit im Zentrum von München am alten Südfriedhof zwischen Sendlinger Tor und dem Goetheplatz. Mit der Trambahn 17 fährst Du vom Sendlinger Tor direkt bis zur Schule für Pflege.
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Wann beginnen die Ausbildungen?
Die Ausbildung in der Krankenpflegehilfe und die Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann beginnen immer am 2. Dienstag im September eines Jahres (nach den Sommerferien).
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Wie alt muss ich sein, um eine Ausbildung an der Schule für Pflege München zu beginnen?
Um die Ausbildung zu beginnen, musst Du Dein 17. Lebensjahr vollendet haben (bei persönlicher Ausbildungsreife die Vollendung des 16. Lebensjahres).
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Wie kann ich einen im Ausland erworbenen Krankenpflegeabschluss anerkennen lassen?
Wir führen Kenntnisprüfungen, Eignungsprüfungen sowie - in Form eines bezahlten Praktikums - Anpassungsmaßnahmen in unserem Klinikum durch.
Prüfungstermine sind jederzeit möglich und werden ganz individuell Deinen Bedürfnissen, Deinen Zeitressourcen und Vorkenntnissen entsprechend mit Dir geplant.
Als Voraussetzungen solltest Du einen Bescheid der Regierung von Oberbayern über die Einschätzung Deines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses mitbringen. Daneben ist der Nachweis zu führen, dass Du über fortgeschritte Deutschkenntnisse verfügst. Mindestanforderung ist Niveaustufe B-2.
In einem Vorgespräch informieren wir Dich über Deine individuellen Möglichkeiten. Wie Du eventuelle Defizite bei den Kenntnissen ausgleichen kannst und welche Art der von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen/Prüfungen für Dich geeignet erscheinen.
Vereinbare bitte für das Vorgespräch mit uns einen Termin unter Telefon: 089-17951839 (Sr. Elfriede Retzer) oder per mail e.retzer@dritter-orden.de
Wahlweise bei Bedarf - Vorbereitungs-Module zum Ausgleich von Defiziten
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Deinem Bedarf entsprechend an Vorbereitungsmodulen zum Ausgleich von evtl. vorhandenen fachpraktischen Defiziten teilzunehmen. Die Gruppe umfasst maximal sechs Teilnehmer. Die Module finden immer montags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Du kannst zu jedem Zeitpunkt einsteigen, da die Module in sich abgeschlossen sind und alle vier Wochen wiederholt werden.